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Aufsatz
erschienen mit Fußnoten im Gaismair-Jahrbuch 2009
Eine
Einberufung während des Ersten Weltkriegs blieb ihm erspart,
da er infolge der
gesundheitlichen Beeinträchtigung untauglich war. Noch
zweieinhalb Jahre vor
seiner Hinrichtung wurde sein körperlicher Zustand als
„schwächlich“
bezeichnet. Bei 164 cm Größe wog er im November 1942
61,5 kg. Nach seiner Schulentlassung
war Alfred Grundstein bis Ende 1918 als Hilfsarbeiter in einer
Schuhfabrik
tätig. Ab 1919 schlug er sich fast zehn Jahre lang mit
Gelegenheitsarbeiten
durch. Dazwischen war er immer wieder arbeitslos. Seine verzweifelte
wirtschaftliche Lage ist auch darin ersichtlich, dass er 1922 und 1924
wegen
Bettelns zu drei Tagen bzw. einem Tag Haft verurteilt wurde. 1925
erfolgte die
Verhängung einer achtmonatigen Gefängnisstrafe, weil
sein Versuch der
Selbstständigkeit scheiterte und er Konkurs gegangen war. 1929
kam Alfred
Grundstein ein Jahr lang in einer Spinnstofffabrik in Wilhelmsburg
unter. Dann zog
er nach Hamburg, wo er sich mit dem Briefmarkenhandel
beschäftigte und einen
kleinen Laden einrichtete. Seine Ehe mit Martha Magdalena Wellmann im
Juli 1930
– Sohn Max wurde im selben Jahr geboren – wurde
vier Jahre später wieder
geschieden.
In Innsbruck lernte er die 1909 in Raitis, Gemeinde Mutters, geborene Maria Schafferer kennen, deren Eltern eine kleine Bauernschaft führten. Als sie am 11. Dezember 1939 in der Probsteikirche St. Jakob in Innsbruck heirateten, war ihre gemeinsame Tochter Maria bereits ein Monat zuvor geboren. 1942 und 1943 kamen Elisabeth und Siglinde zur Welt, Tochter Rosa war im selben Jahr ihrer Geburt 1941 gestorben.
Die Familie lebte in beengten
Verhältnissen in der Hohlgasse
in Innsbruck. Sein Ansuchen um eine Anstellung im Staatsdienst bei der Heeres-Ersatz-Inspektion in
Innsbruck blieb erfolglos. Am 1. April 1940 wurde der
40jährige Alfred
Grundstein in das Wehrmeldeamt Innsbruck als Karteimittelsachbearbeiter
einberufen
und am 8. Dezember 1942 in die Streifenkompanie XVIII, Staffel II,
Innsbruck,
versetzt, wo er vor allem bei der Überwachung und Betreuung
des
Wehrmacht-Bahnverkehrs eingesetzt war. Am 1. Jänner 1942 wurde
er zum
Gefreiten, am 1. Juli 1943 zum Obergefreiten befördert. Die
Grundausbildung
hatte er ohne Waffe absolviert. Der Leiter des Wehrmeldeamtes
beurteilte ihn
als geistig sehr rege und attestierte ihm eine gute dienstliche
Leistung,
kritisierte aber seine fehlende Truppenausbildung und sein
„starkes
Geltungsbedürfnis“. Seinem letzten Vorgesetzten in
der Streifenkompanie galt er,
so das Reichskriegsgericht, „als ein sehr ruhiger und
zurückhaltender Soldat
mit undurchsichtigem Charakter (…), der im Dienst willig und
an richtiger
Stelle eingesetzt gut brauchbar war. Sein Auftreten und seine
soldatische
Haltung seien jedoch weniger gut gewesen. Er soll sich
‚gut’ geführt haben, bei
den Kameraden aber nicht besonders beliebt gewesen sein.“
Grundstein
gab
nach seiner Verhaftung selbst an, bis 1929 keiner politischen
Vereinigung
angehört zu haben. Während seiner
Arbeitstätigkeit in der Spinnstofffabrik in
Wilhelmsburg trat er nach eigenen Worten gezwungenermaßen dem
Textilarbeiterverband bei und wurde kurze Zeit darauf Mitglied der
Kommunistischen
Partei Deutschlands (KPD) und der KP-nahen „Roten
Hilfe“. Nach seinem
Ausscheiden aus der Fabrik, so Grundstein vor dem Gericht, habe er ab
1930 keine
Beiträge mehr bezahlt und sich bis 1938 politisch nicht mehr
betätigt. In Innsbruck
trat er im März 1938 dem „Bund der Reichsdeutschen
im Ausland“ bei und wurde
damit automatisch Mitglied der SA. Mit 1. April 1940 wurde er in die
NSDAP
aufgenommen. Dies dürfte wohl eine Vorleistung gewesen sein,
um im NS-Gauverlag
eine Beschäftigung als Buchhalter zu finden.
Das Wehrmeldeamt Innsbruck, in dem Grundstein als Karteisachbearbeiter arbeitete, war eines der Zentren des Widerstandes in Tirol. Der Unteroffizier Fritz Würthle, katholisch orientierter Journalist und Schriftsteller sowie späterer Pressechef der Tiroler Landesregierung, war einer der führenden oppositionellen Köpfe gegen den Nationalsozialismus im Wehrmeldeamt, wo er eine eigene Widerstandsgruppe aufbaute. Zudem versuchte er den völlig zersplitterten Widerstand der verschiedenen weltanschaulichen Gruppierungen in Tirol zu koordinieren. Am 20. Juni 1942 fand eine Besprechung mit dem Kommunisten Josef Ronczay, der ebenfalls im Wehrmeldeamt als Schreiber tätig war, mit dem Ziel statt, Kontakte zu prominenten ehemaligen christlichsozialen und sozialdemokratischen Politikern herzustellen. Würthle begann systematisch damit, Waffen zu lagern. 1942 gab es in Tirol aber immer noch keine Gesamtorganisation des Widerstandes, der weiterhin zahlenmäßig schwach blieb. Im Mittelpunkt der antinationalsozialistischen Bemühungen standen Aufbau und Koordination von Widerstandsgruppen, Anwerbung von Mitgliedern und ihre Ausbildung bzw. Bewaffnung.
Im April 1941 lernte Alfred
Grundstein im Wehrmeldeamt
Innsbruck Josef Ronczay kennen,
mit dem er sich anfreundete. Ronczay, einer der führenden
Kommunisten im
Tiroler Widerstand, verwickelte ihn nach und nach in politische
Gespräche, um
ihn für den Widerstand zu gewinnen. Schließlich gab
er sich als linksorientiert
zu erkennen und weihte Grundstein in seine Absicht ein, eine
„Bewegung“ gegen
den Nationalsozialismus zu gründen. Nach einiger
Überlegung entschloss sich
Alfred Grundstein zur Mitarbeit.
Bei
ihren
Besprechungen arbeiteten sie Pläne im Fall eines Umsturzes
aus, die unter
anderem die Festnahme hochgestellter NS-Persönlichkeiten,
speziell von
Gauleiter Franz Hofer, vorsahen. Zur gegebenen Zeit sollte eine Fahne
der Roten
Armee, die im Bürgermeisteramt von Grinzens als
Beutestück hing, entwendet
werden. Einig waren sich die beiden insbesondere darin, dass Waffen
beschafft
werden mussten. Dieses gefährliche Vorhaben versuchte Alfred
Grundstein in die
Tat umzusetzen. Über Vermittlung Ronczays kaufte er eine
österreichische
Armeepistole Steyr mit 90 Schuss Munition für 100 Reichsmark.
In der Wachstube
des Bahnhofes entwendete er zwei italienische Militärgewehre
und beschaffte
sich durch Diebstahl und Zigarettentauschgeschäfte
Gewehrmunition, das waren
weitere 563 Schuss.
Nun
ging
Grundstein daran, selbst Mitglieder für den Widerstand zu
werben, speziell
unter seinen Arbeitskollegen bei der Bahnhofswache in Innsbruck,
nachdem er ab
Ende Dezember 1942 bei der Streifenkompanie eingesetzt war. Vor Gericht
behaupteten sie, dass Alfred Grundstein seit Herbst 1943 durch seine
politischen Äußerungen im kommunistischen Sinn
aufgefallen sei, da er den Krieg
als verloren betrachtet und die Notwendigkeit eines Sturzes der
Regierung
betont hatte. Zudem belasteten ihn die Zeugen dahin gehend, dass er die
Sowjetunion und seine Tätigkeit als Kommunist in Hamburg
gerühmt habe. Ein
Arbeitskollege wusste zu berichten, dass Grundstein von Vorbereitungen
auf ein Attentat
auf Gauleiter Hofer, von der beabsichtigten Sprengung einer
Eisenbahnbrücke, der
Besetzung öffentlicher Gebäude und der Festnahme
hochgestellten Persönlichkeiten
erzählt habe, um ihn für den Widerstand zu gewinnen.
Wegen seiner Bitte um
Mithilfe bei der Verteilung kommunistischer Flugzettel und seinen
politischen
Äußerungen hätten ihn Arbeitskameraden als
„alten Kommunist“ bezeichnet. „Sie
wollen in ihm allerdings nur einen Schwätzer und Wichtigtuer
gesehen haben“,
fasste das Reichskriegsgericht die Aussagen von Grundsteins Kollegen
zusammen.
Kommunist und Christ
Ernst Winkler lernte Alfred
Grundstein 1942 kennen. Im Juli
1945 gab er an:
„Gesprächsweise erklärte Grundstein, dass der Krieg so gut wie verloren ist und die weitere Fortsetzung desselben nur unnötige Opfer an Menschen und Material fordere. Er legte mir einen Plan einer Widerstandsbewegung vor, mit dem ich einverstanden war. Im Jahre 1944 im September anläßlich der Werbung von Mitgliedern kam diese Bewegung zur Kenntnis der Gestapo. Ich selbst war 4 Wochen in Untersuchungshaft und nur durch den Umbruch entging ich der Verurteilung.“
Alfred
Grundstein wollte einen Teil seiner Aussagen zurücknehmen, da
er sie bei den
polizeilichen Vernehmungen nur aufgrund seiner Misshandlungen gemacht
hatte.
Allerdings gab es eine Zeugin, die in Innsbruck bei der
Rückfahrt vom Verhör
ins Polizeigefängnis einen Streit zwischen Grundstein und
Ronczay verfolgt
hatte, in dessen Verlauf Ronczay seinen Mitkämpfer als Esel
beschimpfte, weil
dieser alles zugegeben hatte: „Er riet dem Angeklagten, zu
widerrufen und bis
zuletzt zu leugnen, da es um den Kopf gehe. Trotz dieser energischen
Zurechtweisung
blieb der Angeklagte dabei, alles so angegeben zu haben, wie es
tatsächlich
war, so dass er nichts widerrufen könne.“
Nach
dieser
Vorhaltung konnte Grundstein seine Einwände vor dem
Reichskriegsgericht nicht
mehr aufrechterhalten. Seine Behauptung, die Waffen nur zur
Verteidigung seiner
Familie im Falle eines Umsturzes besorgt zu haben, weil ihr Wohnhaus
abseits
liege, konnte der Staatsanwalt leicht entkräften. Die Aussage
schien dem
Gericht aufgrund der Anzahl der Waffen und der Menge an Munition
unglaubwürdig.
Zudem verfügte er ja über eine Dienstpistole und
hatte Waffen und Munition
nicht in seiner Wohnung, sondern an anderen Orten versteckt.
„Bei der
erwiesenen kommunistischen Einstellung des Angeklagten ist die
Überzeugung
geboten, dass er die Waffen für einen Umsturz zur
Verfügung stellen wollte.“,
stellte das Reichskriegsgericht in seinem Feldurteil fest. Es ging
davon aus,
dass Grundstein als ehemaliges KPD-Mitglied die Ziele der KPD kannte
und als
Soldat wiederholt über Hoch- und Landesverrat belehrt worden
war, sodass er
wissen musste, dass jede Betätigung im kommunistischen Sinn
verboten war:
Das
Urteil
vom 12. Februar 1945 wurde am 15. Februar vom Präsidenten des
Reichskriegsgerichts bestätigt und am 26. Februar vollstreckt.
In seinem
Abschiedsbrief lastete Alfred Grundstein seiner Frau eine hohe
Bürde auf. Er
erbat von ihr Treue bis zum Tode, was eine Wiederverheiratung
ausschloss. Einen
wesentlichen Einfluss auf sein Verlangen hatten seine eigenen negativen
Erfahrungen als abgeschobenes Kind, die er der Verehelichung seiner
Mutter mit
dem Stiefvater anlastete:
„Meine
liebe Frau!
Heute
den
26.2.45 um 4 Nachmittags bin ich nicht mehr am Leben, verzeih mir liebe
Frau,
was auch immer gewesen, ich habe dich stets lieb gehabt, das auch in
meiner
letzten Minute, ich denke Dein auf ewig und so Gott es will, sehen wir
uns
wieder, denke stets daran, daß ich dich liebe auch
übers Grab hinaus, meine
letzte Sorge galt Dir und unseren Kindern, laß Dir besonders
Mariechen ans Herz
gewachsen sein, sie kommt ganz auf mich heraus, vergiß auch
nicht Elisabeth u.
Siglinde, erziehe sie gut, sei nicht zu streng, aber achte auf sie,
daß sie auf
dem rechten Weg bleiben, sollte sich Max [Sohn aus der ersten Ehe;
H.S.] einmal
an dich wenden, gib ihm Rede und Antwort, hilf ihm auch soweit du es
deinen
Kindern gegenüber verantworten kannst. Bleibt alle gesund und
betet für euren
Papa recht oft u. fleißig. Liebe Maria wir beide hatten uns
sehr lieb, so soll
es nun auch weiter bleiben, stelle mir einen Grabstein auf in Innsbruck
u.
komme regelmäßig dorthin zur Andacht mit den
Kindern. Liebe Maria ich sterbe
mit Gott auf den Lippen u. einem reuigen Herzen u. voll Sehnsucht
reicht meine
Liebe zu euch. Liebe Maria ich bitte dich inständigst bleibe
mir treu, heirate
nicht, tue es den Kindern u. mir zuliebe (…).
Liebe
Maria, dein Leben wird jetzt hart sein, ich weiß du wirst es
meistern in Liebe
zu Gott, zu deinem Papa u. zu unseren Kindern, grüße
deinen Vater, meine
Geschwister u. alle anderen von mir aufs herzlichste, soeben war der
Kathol.
Pfarrer bei mir, ich empfange alles was ich brauche um als Christ zu
sterben.
Liebe Frau sei so freundlich und schreibe meiner Mutter, daß
ich auch an Sie
denke in meiner Todesstunde (…) ich (…)
tröste mich mit meinem Schicksal, drum
liebe Maria beachte meine Worte genau u. befolge sie, es wird dein
Schaden
nicht sein, Gott ist dein Tröster u. wird dich reich belohnen
durch das Leben
u. Gedeihen deiner Töchter u. wenn Du einmal abgerufen werden
solltest, dann
werde ich dich voll Sehnsucht in meine Arme nehmen, errichte in einer
Ecke der
Stube einen Altar u. laß von mir ein Bild
vergrößern u. stelle das dort auf,
dann bin ich stets bei euch, dort betet für mich jeden Abend
u. Morgen u. bei
jeder Gelegenheit, laß eine Messe für mich lesen u.
lade dazu ein. Schmücke
mein Grab mit Blumen und pflege es. (…) Hart wird die Zeit
für dich werden liebe
Frau, solltest Du einmal verzweifeln, bete zu Gott u. lese meinen
Brief, damit
Du einen Trost hast, schreibe diese Zeilen mit der Maschine ab, damit
Du den
Brief schonst bis an das Ende. Es ist unser Schicksal, daß
das so wird u.
tragen wir es mit Geduld. Mein Leiden fing am 17. Oktob. 44 an u.
endete am
26.2.45. Nachmittags um 4 Uhr. Richte diesen Tag ein als Gedenktag.
Mein
letzter Wille u. mein letzter Gruß gilt euch meine Lieben,
deinen Eltern u.
Verwandten wie den meinigen Eltern u.s.w. mein letzter Gedanke gilt Dir
u.
unseren Kindern. Euer Papa!“
Am
1. März
1945 wurde Maria Grundstein offiziell vom Urteil des 4. Senats des
Reichskriegsgerichts
in der Sitzung vom 12. Februar 1945 in Kenntnis gesetzt, dass ihr Mann
am 26.
Februar wegen Kriegsverrats hingerichtet worden war bei gleichzeitigem
dauernden
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und der
Wehrwürdigkeit. Vier Tage später
erreicht sie ein Schreiben des katholischen Kriegspfarrers:
„Möchte
sie höflichst
ersuchen für eine Frau, die für drei Kinder zu sorgen
hat, ein Verständnis
aufzubringen“
Durch den Tod von Alfred Grundstein stand seine Ehefrau Maria mit den drei kleinen Töchtern auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus völlig mittellos da. Ihr Rechtsbeistand wandte sich am 1. Juni 1945 an das Versorgungsamt Innsbruck mit der Bitte der Witwe und ihrer Kinder „um Gewährung einer Rente, die sie vor Not schützt.“
Die Familie bekam
rückwirkend mit 1. Februar 1945 eine
kleine Witwen- und Waisenrente zugesprochen, mit der sie mehr schlecht
als
recht ihr Auslangen finden konnte. Doch mit April 1946 wurde diese
Unterstützung bis zur Klärung ihrer
Staatsbürgerschaft ausgesetzt. Maria
Grundstein hatte mit dem Problem zu kämpfen, dass ihr der
Zugang zur
Opferfürsorge versperrt war, weil sie als deutsche
Staatsbürgerin eingestuft
wurde. Zwar hatte die Tiroler Landeshauptmannschaft ihr im Juli 1945
bestätigt,
dass sie als Österreicherin anzusehen wäre, weil sie
glaubwürdig nachweisen
konnte, dass sie vor dem 13. März 1938 in Mutters
heimatberechtigt gewesen war.
Doch aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen
Staatsangehörigkeitsgesetzes
verlor dieser von der Landeshauptmannschaft ausgestellte Nachweis seine
Gültigkeit. Da ihr Ehemann Reichsdeutscher war, galten sie und
ihre Kinder
ebenfalls als deutsche StaatsbürgerInnen. Zeitweise war die
Familie daher
gezwungen, von ihren Ersparnissen zu leben. Befanden sich auf den
Sparbüchern
der drei Kinder Ende Mai 1946 noch je 1.000 Schilling, so waren diese
3.000
Schilling zwei Jahre später auf 471 Schilling geschrumpft.
Am
20.
Jänner 1947 erhielt Maria Grundstein von der Tiroler
Landeshauptmannschaft die
Bescheinigung, dass sie ab dem Tag ihrer Abgabe der Erklärung
vom 28. August
1946 „der österreichischen Republik als getreuer
Staatsbürger angehören zu
wollen“ die österreichische
Staatsbürgerschaft erworben habe. An ihrer
misslichen finanziellen Lage änderte dies vorerst wenig. Im
Juli 1947 wandte
sie sich an das städtische Fürsorgeamt: „Da
ich wegen meiner 3 kleinen Kinder
keiner Arbeit nachgehen kann, befinde ich mich in der bittersten
Notlage und
bitte ich Sie daher mir zur Abwendung der ärgsten Not eine
monatliche
Fürsorge-Unterstützung“ zu
gewähren bis zur Klärung der Frage, ob Anspruch nach
dem Opferfürsorgegesetz besteht.
Im Oktober 1947 erhielt sie aufgrund der Bestätigung ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft wenigstens den Bescheid einer rückwirkenden Auszahlung von monatlichen Abschlagszahlungen ab dem 1. Oktober 1946 durch das Landesinvalidenamt Tirol nach den Bestimmungen des Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetzes vom August 1938. Doch weiterhin musste sie darum kämpfen, nicht nur äußerst bescheidene Unterstützungszahlungen zu bekommen, sondern stattdessen eine Opferfürsorgerente. Dem stand aber immer noch entgegen, dass Alfred Grundstein deutscher Staatsbürger war. Am 2. Februar 1948 erschien sie vor der im Amt der Tiroler Landesregierung angesiedelten Opferfürsorgebehörde mit der Bitte um Weiterleitung ihres Ansuchens an die Bundesregierung. Maria Grundstein ersuchte um Nachsicht für die fehlende österreichische Staatsbürgerschaft ihres Mannes, um doch noch eine Opferfürsorgerente beziehen zu können. Sie begründete ihr Anliegen folgendermaßen:
„Ich bin Witwe mit 3 Kindern und zeitlebens österreichische Staatsbürgerin. Nachdem mein Mann als aktiver Kämpfer gegen den Nationalsozialismus hingerichtet worden war, trifft es mich besonders schwer, daß ich wegen des rein formellen Mangels der österr. Staatsbürgerschaft meines Mannes von der Anspruchsberechtigung nach dem OFG. [Opferfürsorgegesetz] ausgeschlossen sein soll.“
Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Voraussetzung stand ihr schließlich die Möglichkeit der Zuerkennung der Anspruchsberechtigung nach dem Opferfürsorgegesetz offen. Die entsprechende Amtsbescheinigung als Hinterbliebene eines Opfers des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich konnte ihr dadurch am 30. März 1948 ausgestellt werden. Mit 1. Mai 1948 erhielt Maria Grundstein eine kleine Hinterbliebenen- und Unterhaltsrente, die bereits am 1. Jänner 1950 empfindlich gekürzt wurde.
Die Einkommenssituation der Familie blieb die meiste Zeit sehr angespannt. Ende Oktober 1950 schrieb sie an das Stadtmagistrat: „Möchte sie höflichst ersuchen für eine Frau, die für drei Kinder zu sorgen hat, ein Verständnis aufzubringen, deren finanzielle Lage oft bedenklich ist“. Sie war gezwungen, in ihrer Dreizimmer-Wohnung in der Stafflerstraße, in der die vierköpfige Familie lebte, zeitweise Zimmer an ihren Bruder bzw. an einen seiner Arbeitskollegen unterzuvermieten und sie als Kostgeher aufzunehmen. Das Erhebungsamt im Stadtmagistrat bemerkte nach seiner Prüfung der finanziellen Lage: „Wegen der schwierigen Wirtschaftsführung ist kaum ein nennenswertes Einkommen aus diesen Vermietungen herausgekommen.“
1953 und 1962 wurde Maria Grundstein, die ab 1961 zum Ersatzmitglied des Opferfürsorgefonds-Ausschusses berufen wurde, eine Entschädigung für die fünf Monate Haft ihres Ehemannes zugesprochen, 1978 ein nennenswerter Beitrag aus dem Fonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte. Dieser Hilfsfonds zahlte Aushilfen an bedürftige Personen. In ihrem Fall war dies möglich, weil sie zum Kreis der nicht wieder verehelichten Witwen eines in der NS-Zeit politisch Verfolgten gehörte.
Am 20. Mai 1977 nahm Maria Grundstein
von Bundeskanzler
Bruno Kreisky das
Ehrenzeichen
für Verdienste um die Befreiung Österreichs für
ihren Mann Alfred
Grundstein entgegen.
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