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Erschienen
mit Fußnoten im Gaismair-Jahrbuch 2008
Horst
Schreiber
Todesurteil:
Unproduktiv.
Zur
Ermordung
psychisch Kranker und Behinderter in Tirol
Welchen
Wert ein Mensch besaß, hing im Nationalsozialismus von seinen
„rassischen“
Eigenschaften und seiner Leistungsfähigkeit ab. Die Wurzeln
dieses Denkens
reichen bis in die Aufklärung zurück, als der Mensch
und die Natur zum
Gegenstand der Beobachtung und Erfassung, der Messung und der Bewertung
nach
den Prinzipien der Vernunft wurde. Ziel war die hinter der sichtbaren
Welt
verborgenen Gesetzmäßigkeiten zu entdecken, um die
Gesellschaft und die Natur
zu verbessern und zu veredeln. Alle Potentiale des Menschen sollten zur
Entfaltung gebracht werden, damit jedeR Einzelne einen Beitrag
für die
Gesellschaft leisten konnte. Die Erfassung von Armen, Kranken und
„Irren“ samt
ihrer Unterbringung in neu geschaffenen Institutionen war einerseits
noch den
Ideen der Humanität geschuldet, andererseits mit der
Durchsetzung der
instrumentellen Vernunft der industriellen Produktionsweise dem Prinzip
der
Disziplinierung unterworfen. Arbeits- und Zuchthäuser
ergänzten das
Kontrollnetz um die weniger Leistungsfähigen, weniger
Brauchbaren, Abweichenden
und sich Verweigernden. Noch wurde Menschen nicht ihr Lebensrecht
abgesprochen,
doch ihr Wert wurde zunehmend mit ihrer Arbeitswilligkeit,
Arbeitsfähigkeit und
Arbeitsleistung in Beziehung gesetzt.
Mit
den
Entdeckungen von Erbgesetzen bei Erbsen und anderen Pflanzen durch
Gregor
Mendel und des natürlichen Selektionsprinzips der Evolution
durch Charles
Darwin begann die Wissenschaft zunehmend die neuen Erkenntnisse von der
Tier-
und Pflanzenwelt auf die Menschen zu übertragen. Im letzten
Drittel des 19.
Jahrhunderts etablierte sich die Eugenik, die als Erbgesundheitslehre
bzw.
unter der Begrifflichkeit der Rassenhygiene im deutschsprachigen Raum
äußerst
populär wurde. Lange vor der NS-Machtübernahme
setzten sich Wissenschafter,
Forschungsinstitutionen und schließlich praktisch alle
politischen Lager mit
der Frage auseinander, wie Menschen und damit die gesamte Gesellschaft
durch
die Kombination rassenhygienischer und medizinischer
Maßnahmen biologisch
verbessert werden könnten. Jahrzehntelang predigten die
Biowissenschaften die
Ungleichheit der Menschen sowie die Erblichkeit und
Unabänderlichkeit von
Unterschieden. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg war die Definition von
Randgruppen als „Minderwertige“ geläufig.
Befürchtungen, dass sich diese rasant
vermehren würden, sodass es in Folge zu einer Degeneration des
Volkes käme,
wurden auf breiter Basis heftig diskutiert. Lösungsstrategien
wie die
Sterilisierung entwickelten sich rasch zum Hauptanwendungsgebiet der
Eugenik.
Wesentlicher Impulsgeber und Vorreiter waren seit Ende des 19.
Jahrhunderts die
Schweiz und die USA, wo bereits 1907 im Bundesstaat Indiana
Zwangssterilisierungen eingeführt wurden und bis Anfang der
1930er-Jahre die
Mehrheit der US-Bundesstaaten solche Praktiken gegenüber
Kriminellen,
„Schwachsinnigen“ und Menschen, die einen als
unsittlich und asozial erachteten
Lebenswandel führten, auf gesetzlicher Basis anwandten.
1920
schlugen mit dem Psychiater Alfred Hoche und dem Juristen Karl Binding
zwei
renommierte Fachgelehrte in ihrer in Deutschland sehr einflussreichen
Schrift
„Die Freigabe der Vernichtung
unwerten
Lebens“ die Tötung behinderter AnstaltspatientInnen
vor. Ihrer Argumentation
nach hing der Wert eines Lebens von dessen Wert für die
Gesellschaft ab.
Unheilbar „Blödsinnige“ entzögen
durch unnötigen Ressourcenverbrauch dem
nationalen Vermögen Kapital zu unproduktiven Zwecken. Bei
ihnen handle es sich
lediglich um „Ballastexistenzen“, deren
Tötung die wissenschaftliche Forschung
fördere. Hoche lieferte zudem eine Vielzahl an Definitionen
„lebensunwerten
Lebens“.
Auch
Ökonomen wie Rudolf Goldscheid, der der
österreichischen Sozialdemokratie nahe
stand, trugen ihren Teil dazu bei, dass eugenische Prävention
eingefordert
wurde. Goldscheid entwickelte mit der Herausgabe seines Hauptwerkes
1911 eine
Theorie der „Menschenökonomie“, der
zufolge die Produktion von Menschen nach
wissenschaftlichen Kriterien unter staatlicher Leitung und Kontrolle
erfolgen
müsse. Er sah in unproduktiven Menschen – Leidenden
und Sterbenden – einen
Verlustposten, der die Gesamtertragslage negativ beeinflusste.
Menschliches
Leben musste also zunehmend nützlich sein. Diese Sichtweise
legitimierte
eugenische Lösungsstrategien gegen
„Erbkranke“ und „Asoziale“
sowie den Ruf
nach Senkung der Kosten für Arme und Kranke. Eine
Kosten-Nutzen-Rechnung wurde
in der Diskussion um die Sozialpolitik bestimmender Faktor.
Im
Mittelpunkt der NS-Rassenvision stand ein rassisch homogenes Volk. Aus
dem
angestrebten physisch und geistig gesunden
„Volkskörper“ sollten die
„schadhaften Elemente ausgeschieden“ werden.
Für die entsprechende
„Sonderbehandlung“ sorgte die Wissenschaft, die die
„Schädlichen“ nach
erbbiologischen Gesichtspunkten und mit utilitaristischen
Argumentationsmustern
identifizierte und definierte. Solange es noch eine demokratische
Gesellschaft
und einander konkurrierende Forschungsansätze gegeben hatte,
waren dem
eugenischen Rassismus Grenzen gesetzt. Erst der totalitäre,
von jeglicher
Kontrolle losgelöste NS-Staat konnte mit Hilfe eines wohl
organisierten
bürokratischen Apparates und aufstiegsorientierter, williger
Akademiker, denen
bei ihren Forschungen freie Hand gegeben wurde, der lange vor der
NS-Zeit
diskutierten „Ausmerzung“ der Kranken, Schwachen,
Behinderten und
„Minderwertigen“ zum Durchbruch verhelfen.
Für die NS-Behörden wucherten sie
wie Krebsgeschwüre im „gesunden
Volkskörper“ und vermehrten sich anstelle der
Starken und „Wertvollen“, sodass der
„Volkstod“ drohen würde. Da diese Gruppen
aufgrund genetischer Ursachen als nicht besserungsfähig
eingestuft wurden, war
jede Reform und jeder Integrationsversuch aus NS-Sicht vergeblich.
Bestimmte „Defekte“
konnten nach dieser Denkweise nicht geheilt werden. Übrig
blieben also nur mehr
Strategien der Entfernung – von der Ausgrenzung über
die Vertreibung bis hin
zum Massenmord „unwerten Lebens“ in all seinen
Ausformungen –, durchgeführt
mittels einer bürokratisch-wissenschaftlich-technischen
Planung unter
Federführung von Experten und Fachleuten. Stör- und
Kostenfaktoren waren um des
höheren Zieles willen zu beseitigen. Voran leuchtete der
Zukunftsentwurf einer
harmonischen und perfekten deutschen
„Volksgemeinschaft“.
Gleich
nach
seiner Machtübernahme in Deutschland beschloss das NS-Regime
im Juli 1933 das
„Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses“. Rund 400.000 Menschen wurden auf
dieser Grundlage im Großdeutschen Reich zwangssterilisiert,
drei Viertel davon
bis zum Ausbruch des Krieges. Als nächster Schritt erfolgte
eine
Radikalisierung von der Ausgrenzung hin zum systematischen Massenmord.
Die
erste Gruppe, die der Vernichtung anheim fallen sollte, waren psychisch
Kranke
und Behinderte. Ihre Ermordung galt als Präventivmedizin und
chirurgische
Maßnahme. Das Selektionskriterium waren bestimmte
Krankheitsbilder: Als
„erbkrank“ galten Menschen mit Epilepsie,
Schizophrenie, erblich bedingter
Blindheit, Taubheit und schwerer körperlicher Missbildung,
„Schwachsinnige“,
schwere AlkoholikerInnen, später auch TBC-Kranke.
Das
Leben
der betroffenen Kranken wurde als „lebensunwert“
bezeichnet, ihre Tötung als
Erlösung von einem qualvollen irdischen Dasein. Ein nicht
zufällig auf den
Kriegsbeginn mit 1. September 1939 datiertes formloses Schreiben
Hitlers
ermächtigte einen ausgewählten Ärztekreis,
„nach menschlichem Ermessen
unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres
Krankheitszustandes den
Gnadentod“ zu gewähren. Für Hitler war der
Krieg der geeignete Zeitpunkt zum
Schlag gegen kranke Menschen auszuholen, da in solchen Zeiten
„der Wert des
Menschenlebens ohnehin minder schwer wiegt“.
Zur
Durchführung der Massenmorde bedurfte es des Aufbaues eines
Erfassungs- und
Selektionsapparates, also einer modernen Bürokratie. Die
Planungszentrale in
Berlin, Tiergartenstraße 4, gab dem NS-Euthanasieprogramm den
Decknamen „T4“.
Durch den Aufbau staatlicher Gesundheitsämter und dem
Zusammenspiel der
Gaubehörden und kommunalen Verwaltungen wurden die
Voraussetzungen für die
Vernichtungsaktion geschaffen. Die ideologischen Vorstellungen der
Rassenreinheit mit der Züchtung wertvoller,
leistungsfähiger Menschen durch
gezielte wissenschaftliche Steuerung der Fortpflanzung samt der
„Ausmerzung“
aller „Erbkranken“ bildeten dafür die
Basis. Doch neben dem rassischen Wert
stellte das Kriterium der Arbeitsfähigkeit und
Produktivität das eigentliche
Auswahlkriterium zur „Verschrottung“ von Menschen
dar, die als
„Ballastexistenzen“ angesehen wurden. Entscheidend
war letztendlich der
ökonomische Menschenwert, der über Leben und Tod der
psychisch Kranken und
Behinderten entschied. Dazu kam, dass gerade in Kriegszeiten Kosten bei
der
öffentlichen Fürsorge sowie den Heil- und
Pflegeanstalten eingespart werden
sollten, etwa zur Schaffung von Lazarettraum, zur Freistellung von
Ärzten und
Pflegepersonal und zur Reduktion des Verpflegungsaufwandes. Nicht
zufällig
begann die Massentötung psychisch Kranker und Behinderter 1939
mit der so
genannten „Kindereuthanasie“, bei der mindestens
5.000 Kinder und Jugendliche
aufgrund von Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten in
eigens dafür
gegründeten Kinderfachabteilungen umgebracht wurden. Dass
dabei die
Wissenschafter die Gelegenheit bekamen, die Ermordeten für
ihre Forschung und
Humanexperimente zu verwerten, ist typisch für die
Menschenökonomisierung
während des Nationalsozialismus. SS-Oberführer Viktor
Brack, einer der
Hauptverantwortlichen der NS-Euthanasie-Aktion
„T4“, die nicht nur Erwachsene,
sondern ebenfalls Jugendliche und Kinder umfasste, sagte vor dem
Nürnberger
Gerichtshof 1946 aus, dass der Zweck dieser Massenmorde für
Hitler letzten Endes
darin bestanden habe,
„jene
Leute
auszumerzen, die (…) für das Reich von keinem
irgendwelchen Nutzen mehr waren.
Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen und Hitler war der
Ansicht,
dass durch die Vernichtung dieser so genannten nutzlosen Esser die
Möglichkeit
gegeben wäre, weitere Ärzte, Pfleger, Pflegerinnen
und anderes Personal,
Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der
Wehrmacht
freizumachen.“
Die
Aufwendungen für die InsassInnen von Heil- und Pflegeanstalten
waren bereits
vor 1939 auf das Existenzminimum gesenkt worden. In Deutschland ging
die Anzahl
der FürsorgeempfängerInnen von Ende 1938 bis Ende
1939 um fast eine
Viertelmillion zurück. Der logische nächste Schritt
musste dann der Angriff auf
ihr Lebensrecht sein. Nicht nur Ökonomen, auch
führende Statistiker ereiferten
sich, die Einsparungspotentiale bei
„überzähligen“ Menschen
wissenschaftlich zu
belegen. Friedrich Zahn, Präsident der „Deutschen
Statistischen Gesellschaft“,
stellte 1934 fest: „Der einzige Wert des Menschen, welcher
unmittelbar
Gegenstand der Statistik sein kann, ist sein Wirtschaftswert. In der
Geldwirtschaft ist dies der Geldwert der menschlichen
Arbeitskraft.“ Wieder
einmal wurde die Versicherungswirtschaft herangezogen, um die Menschen
in ihren
„Kostenwert“ und „Ertragswert“
einzuteilen. Unter Abziehung der Kosten vom
Ertrag ergab sich der „Nettoertragswert“, also
„das lebende Menschenkapital“.
Der Nationalsozialismus versuchte dieses Problem des Vorhandenseins von
Menschen, deren „Ertragswert“ sank oder gegen Null
tendierte, auf seine Weise
zu lösen. Die Statistiker lieferten das dementsprechende
Zahlenmaterial zur
Trennung der Produktiven von den Unproduktiven, deren Leistungsbilanz
ständig
rote Zahlen aufwies. Mit welchem Propagandaaufwand dieses Denken in die
Gesellschaft getragen wurde, belegt folgendes Rechenbeispiel aus dem
Mathematikunterricht:
„Der jährliche Aufwand des Staates für einen Geisteskranken beträgt im Durchschnitt 766 RM; ein Tauber oder Blinder kostet 615 RM, ein Krüppel 600 RM. In geschlossenen Anstalten werden auf Staatskosten versorgt: 167.000 Geisteskranke, 8.300 Taube und Blinde, 20.600 Krüppel. Wieviel Mill. RM kosten diese Gebrechlichen jährlich? Wieviele erbgesunde Familien könnten bei 60 RM durchschnittlicher Monatsmiete für diese Summe untergebracht werden...?“
Dazu stellen Götz Aly und Karl-Heinz Roth generell fest:
„Die
Reduktion von Menschen zu Punkten einer Kosten- oder Leistungskurve,
zum
schraffierten Segment eines statistischen Balkens, zum Faktor einer
Kosten-Nutzen-Bilanz
war zum Bestandteil des Schulunterrichts geworden. (…) Die
Berechnung des
Nettoertragswerts eines Menschen im Stile Friedrich Zahns
führte dazu, daß
Töten – statistisch gesehen – zur Leistung
wurde, denn der lebendige Mensch,
der eine negative Leistungsbilanz aufwies, verursachte tote
Kosten.“
NS-Euthanasie
bedeutete zunächst in erster Linie die Sichtung von Heil- und
Pflegeanstalten,
Versorgungshäusern und Institutionen, in denen psychisch
Kranke und Behinderte
versorgt wurden, um sie mit Hilfe einer ausgeklügelten
Organisation zentral in
sechs von Heil- in Tötungsanstalten umfunktionierten Orten mit
Gas zu ermorden.
Das Ganze lief nach einem standardisierten Verfahren ab, das
für Effizienz und
Sparsamkeit sorgen sollte. Die LeiterInnen der Heil- und
Pflegeanstalten
erhielten Frage- und Meldebögen, in welchen die Daten der
PatientInnen erfasst
und nach Berlin geschickt wurden. In der
„T4“-Zentrale erfolgte entsprechend
den Meldungen die Entscheidung, was mit den Menschen geschehen sollte
– meist
ohne sie je zu Gesicht bekommen zu haben. Tötungsgefahr
bestand bei
PatientInnen mit längerer Aufenthaltsdauer und bestimmten
Krankheiten, vor
allem aber bei Arbeitsunfähigkeit, unterstellter
Arbeitsunwilligkeit und unangepasstem
Verhalten. Die Anstalten erhielten schließlich von Berlin
eine Liste jener
Kranken, die in eine der sechs Tötungsanstalten
abtransportiert werden sollten.
Wer
noch im
letzten Moment in den Kreis der Produktiven aufgenommen wurde, hatte
eine
Überlebenschance. So erwirkte Primar Ernst Klebelsberg, Leiter
der Heil- und
Pflegeanstalt Hall in Tirol, beim Tiroler Gauleiter die Streichung von
Menschen
von der Todesliste, wenn er sie als arbeitsfähig einstufte und
nicht als
„geistig Tote“. Der Ermessensspielraum vor Ort war
groß, die Lebensrettung
stets verbunden mit der zumindest indirekten Mitwirkung bei der Auswahl
der
Todgeweihten. Vor diesem Dilemma standen auch geistliche Schwestern wie
Erharda
Hendlmaier, die das St. Josef-Institut in Mils bei Hall in Tirol
führte, von wo
aus 68 PatientInnen abgeholt und getötet wurden. Beim Prozess
gegen Dr. Hans
Czermak, Leiter der Abteilung III
(„Volkspflege“) der Reichsstatthalterei Tirol-Vorarlberg, sagte
sie nach dem Krieg als Zeugin aus. Dabei kam einerseits zum Ausdruck,
wie stark
das Arbeitsethos ihr Denken und Handeln prägte, andererseits
zeigen die
Widersprüche in ihrer Aussage die Problematik der Mitwirkung
bei der Auswahl
der PatientInnen für den Abtransport in den Tod auf, auch wenn
sie in der
Absicht geschah, Schutzbefohlene von der Liste streichen zu
können:
„Einen Kranken hatten wir, er hiess mit dem Vornamen Herbert, der hat einfach nichts getan und daher konnten wir ihn auch nicht als Arbeitenden angeben. Wenn ich ihn um die Post schickte, tat er es einfach nicht. Er sass immer in der Sonne und tat nichts. Er ist dann, als es zum Abtransport kam, davon gelaufen, weil er um sein Schicksal wusste. Um einen Irren hat es sich in diesem Fall nicht gehandelt.“
Auf die Frage des Vorsitzenden, warum sie nicht versucht habe, ihn von der Mordaktion auszunehmen, antwortete sie:
„Unsere Auswahl war getroffen. Diejenigen, die abgingen, waren alle schwer geistig belastet. (…) Richtlinien hat uns niemand gegeben. Wir hielten uns nach den Formularien. Wenn jemand kleine Arbeiten machen konnte, hat dies zur Herausnahme genügt. Einstudiert, um zu ermessen, ob eine Geisteskrankheit heilbar oder nicht heilbar sei, sind wir nicht worden, wir urteilten nach menschlichem Ermessen. Wir brauchten die Leute zum Aufrechterhalten des Anstaltbetriebes. Zurückbehalten sind diejenigen worden, die etwas leisten konnten. Die Auswahl ist nicht vom Gesichtspunkt der Nützlichkeit für die Anstalt getroffen worden.“
Der Ablauf in den Mordzentren nach Ankunft der PatientInnen war derart gestaltet, dass ein effizientes Vorgehen gewährleistet war. Dennoch merkten immer wieder einzelne Kranke, dass sie getötet werden sollten. Der Massenmord an psychisch Kranken und Behinderten war fabrikmäßig organisiert, dennoch war der Vorgang nicht anonym in dem Sinne, dass die Zahl der DirekttäterInnen klein gewesen wäre.
In den NS-Euthanasieanstalten kam Gas zur Tötung zum Einsatz, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Menschen mit geringen Kosten umbringen zu können. Die persönlichen Habseligkeiten der Ermordeten wurden unter dem Vorwand der Seuchengefahr einbehalten. Die Ökonomisierung machte auch vor den Leichen nicht Halt. So wie bei den jüdischen Opfern in den Konzentrations- und Vernichtungslagern wurde auch den Euthanasieopfern goldhaltiger Zahnersatz ausgebrochen. Die Verwertung der Leichen ging so weit, dass einzelne Organe für anatomische Zwecke und die Forschung Verwendung fanden. Jedenfalls verarbeiteten Mordzentren wie Schloss Hartheim bei Linz in einem arbeitsteiligen Prozess lebendige Menschen in weniger als 24 Stunden zu Asche.
Ein
39
Seiten umfassendes Heft – nach dem Fundort
„Hartheimer Statistik“ genannt –
versuchte zum vermutlichen Zweck des Nachweises des hohen Nutzens der
„T4“-Mordaktion über den Zeitraum von
1940/41 eine statistische Bilanz für die
sechs Tötungsanstalten zu stellen. Der Verfasser fragte sich:
„Was ist bisher
in den einzelnen Anstalten geleistet bzw. desinfiziert
worden?“ Die Antwort:
„Bis zum 1. September 1941 wurden desinfiziert: Personen:
70.273.“ Den Vorteil
der „Desinfektionen“ rechnete er in umfangreichen
Zahlenkolonnen, wenn auch
fehlerhaft, penibel aus. Auf diese Weise wollte er den wirtschaftlichen
Erfolg
durch Einsparungen bei Wohnraum, Bekleidung, Essen usw. belegen. Nach
seiner
Hochrechnung ersparte sich der Staat innerhalb von 10 Jahren 885,5
Millionen RM
– und dies noch ohne Berücksichtigung der
jährlichen Verzinsung.
Die NS-Euthanasie blieb nicht geheim. Vor allem in den Kleinstädten, Dörfern und in den Kirchen regte sich Widerstand. Nicht die ideologische Einstellung, sondern die Beziehung zum Opfer entschied über Zustimmung, Gleichgültigkeit oder Ablehnung. In seinen Predigten verurteilte der Bischof von Münster, Clemens August von Galen, die schrecklichen Vorgänge und sprach offen von der Ermordung Unschuldiger, die nur wegen ihrer Unfähigkeit zu arbeiten getötet würden:
„(…) hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern. Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen. Aber haben sie damit das Recht auf das Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur solange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden? (…) Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten, und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft, (…) dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“
Die zunehmende Unruhe in einem kleinen Teil der Bevölkerung gepaart mit dem kirchlichen Einfluss trug dazu bei, dass Ende August 1941 die Aktion „T4“ aufgrund eines Befehls von Adolf Hitler eingestellt wurde. Allerdings ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass ein großer Teil dieser Vernichtungsarbeit bereits abgeschlossen war und das Know-how des Tötungspersonals anderweitig benötigt wurde: beim Aufbau der Vernichtungslager im Osten für die Tötung der Jüdinnen und Juden im polnischen Generalgouvernement („Aktion Reinhard“). Die Erkenntnisse bei der Durchführung der NS-Euthanasie dienten als Modell für die „Endlösung der Judenfrage“, d.h. für die fabrikmäßigen Massenmorde am europäischen Judentum in zentralen Tötungsstätten mit Gas unter genereller Anwendung des organisatorischen und technischen Verfahrens der Aktion „T4“ – nur dass der Tötungsvorgang noch optimiert wurde. Die NS-Euthanasie hatte gezeigt, dass der Massenmord technisch möglich war, dass normale Männer und Frauen bereit waren, Unschuldige zu töten, und dass die Bürokratie nicht nur mitmachen würde, sondern eine leistungsfähige und innovative Unterstützung darstellte.
Der Mord an psychisch Kranken und Behinderter ging trotz der offiziellen Einstellung der Aktion „T4“ weiter. Die Tötungen spielten sich aber vor allem dezentral in den Heil- und Pflegeanstalten als Teil der Anstaltsroutine selbst ab. Die Mittel waren nun absichtlich falsche Medikamentendosierung, Todesspritzen und Verhungernlassen. Drei der sechs Tötungsanstalten der NS-Euthanasie wurden nicht geschlossen, um in ihnen arbeitsunfähige KZ-Häftlinge töten zu können (Aktion „14 f 13“). Schloss Hartheim war das einzige dieser Mordzentren, das bis Dezember 1944 in Betrieb war. Dort wurden schließlich auch psychisch kranke „Ostarbeiter“ vergast, die in den Augen der Nazis nicht mehr verwendungsfähig waren. Vermutlich dürften nach 1941 mehr Menschen umgekommen sein als in der ersten Phase der NS-Euthanasie.
Literatur
Schreiber, Horst: Der Wert des Menschen im Nationalsozialismus, in: Andreas Exenberger, Josef Nussbaumer (Hg.): Von Menschenhandel und Menschenpreisen, Innsbruck 2007 (in Druck).
Sommerauer, Andrea, Wassermann, Franz: Temporäres Denkmal – Prozesse der Erinnerung, Innsbruck-Wien-Bozen 2008 (Tiroler Studien zu Geschichte und Politik 7).
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