„Angesichts des erheblichen Schwachsinns und der (…) psychopathischen Minderwertigkeit ist Sterilisation zu fordern“

Aus: Gaismair-Jahrbuch 2009: Dort auch mit Fußnoten
Horst Schreiber

Sie sei im Wald auf die Welt gekommen und habe daheim „nie nichts Gutes und Schönes gesehen“, sagt Maria. Der Vater ist jähzornig und schlägt die Mutter. Die vielköpfige Familie lebt in bitterer Armut auf der untersten Stufe der Tiroler Gesellschaft. Die Eltern können die Kinder mehr schlecht als recht durch Hausieren über die Runden bringen. Alkohol ist der Trost eines freudlosen Daseins. Hilfe, Unterstützung und Förderung bleiben aus, Verstöße gegen das Gesetz sind die logische Folge. Maria liebt die Mutter, die „immer ganz ruhig und gemütlich“ ist, aber bereits im Alter von 60 Jahren stirbt. Was noch schlimmer ist und sich für ihr Leben verhängnisvoll auswirkt: Ihre Muttersprache ist jenisch. Als „Karrnerin“ und „Halbzigeunerin“ wird sie in den Akten geführt. Damit weiß der kundige Lehrer, Erzieher, Arzt, Verwaltungsbeamte, Polizist und Richter, womit er es zu tun hat: mit menschlichem Abschaum. Die Wissenschaft kann dies amtlich bestätigen.

Eingeliefert: In den Fängen des Dr. Friedrich Stumpfl …

Immer wieder wird Maria der Mutter weggenommen, denn das Amtsgericht stellt fest, dass diese zwar an der Tochter hänge, aber keine erzieherischen Fähigkeiten habe. So pendelt sie zwischen Elternhaus und Pflegeplätzen, besonders arg ist es im Waisenhaus. Statt Liebe gibt es Hiebe. Zwei Jahre verbringt sie mit den Eltern und Geschwistern in Südtirol, dem Geburtsort des Vaters. Doch dann hat die Mutter genug von der Gewalttätigkeit ihres Mannes und kehrt im September 1941 nach Innsbruck zurück. Doch sie verfügt über keine finanziellen Mittel und ist obdachlos. Die beiden schlafen mal hier, mal dort. Die Mutter wendet sich an die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt um Hilfe für die Tochter. Die NS-Organisation verschickt Maria sofort zur Gratisfronarbeit als Pflichtjahrmädl in das ihr unterstehende Notburgaheim. Maria weigert sich, zu bleiben und läuft davon. Schließlich werden Mutter und Tochter von der Polizei aufgegriffen. Für kurze Zeit kommt sie im Südtiroler Durchzugsheim Eichhof unter. Für das Amtsgericht Innsbruck ist sie geistig beschränkt, weil sie die Hilfsschule besucht hat: „Das hochgrädig verwahrloste und geistig beschränkte Mädchen kann weder auf einen Arbeitsplatz vermittelt noch der Mutter zurückgegeben werden.“ Das Gericht hält daher sofortige Erziehungsmaßnahmen für nötig, „um ein Abgleiten der Minderjährigen zu verhüten und aus ihr wieder ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaft zu machen.“ Dem Antrag des Gaujugendamtes Innsbruck auf vorläufige Fürsorgeerziehung wird stattgegeben.

Die Einweisung ins Gauerziehungsheim Schwaz am 21. November 1941 bedeutet nicht nur die Überstellung an einen Ort der Brutalität und Demütigung. Sie gerät in die Fänge des berüchtigten Leiters des Erb- und Rassenbiologischen Instituts der Universität Innsbruck, Dr. Friedrich Stumpfl, der die Jenischen als sein bevorzugtes wissenschaftliches Untersuchungsobjekt gewählt hat, um einen Zusammenhang zwischen krimineller Asozialität und Herkunft (Vererbung) zu beweisen. Sein Gutachten, eine vorurteilsbeladene Sozialdiagnostik ohne wissenschaftliches Fundament, erstellt nach einer einzigen Untersuchung, entscheidet das Schicksal des gerade erst 17 Jahre alt gewordenen Mädchens:

 „Der Schwachsinn des Mädchens ergibt sich eindeutig aus der Intelligenzprüfung. Ihr Gehabe ist läppisch, sie lacht bei jeder Frage. In der Volksschule sitzen geblieben, kam in die Hilfsschule. (…)

Die Minderjährige sitzt gerne mit Männern betrunken in Wirtshäusern herum. Ihre sittliche Verwahrlosung bringt es mit sich, daß sie für keine ordentliche Arbeit mehr zu haben ist. Auf ihrer Pflichtjahrstelle ist sie schon die erste Nacht ausgeblieben. Schon vor 6 Jahren [damals war sie 11!; H.S.] ist sie in einem Ferienheim durch ihr verlogenes, süßliches und stets Unfrieden stiftendes Wesen aufgefallen.

Die geistige Kombinationsfähigkeit, die rein verstandesmäßigen Denkleistungen und das Gedächtnis sind äußerst gering. Dagegen entwickelt sie im Wahrsagen und ähnlichen kurzweiligen Beschäftigungen ein großes Geschick und zeigt sogar ein erhebliches Einfühlungsvermögen.

Das Mädchen ist sexuell ganz besonders gefährdet (Prostituiertentypus). (…) Angesichts des erheblichen Schwachsinns und der nachweislichen erblichen psychopathischen Minderwertigkeit ist Sterilisation zu fordern, weil ein erbgesunder Nachwuchs nicht zu erwarten ist.“

 Grundlage von Stumpfls psychiatrischem Fachurteil sind Polizeiberichte und eine mehr als fragwürdige Intelligenzprüfung. Eine Erbkrankheit nachzuweisen ist nach damaligem Wissenschaftsstand äußerst schwierig, daher genügen Vermutungen der ärztlichen Autoritätspersonen. Angeborener Schwachsinn, ein äußerst dehnbarer Begriff, stellt in der NS-Zeit die am häufigsten gestellte Diagnose für eine Unfruchtbarmachung von Menschen dar, die zumeist aus benachteiligten sozialen Schichten kommen. Ausschlaggebend für die Diagnose sind jeweils ein Intelligenztest, die Überprüfung des Vorkommens von Krankheiten in der Familie und die bisherige „Lebensbewährung“ der Betroffenen. Zum Zeitpunkt seines Gutachtens liegen Stumpfl keine gesicherten Informationen über die Familie vor. Allein der Umstand, dass die Eltern in Behördenberichten als Trinker genannt werden, reicht ihm bereits für eine angenommene Erbkrankheit. Stumpfl ist sich sicher, dass weitere Erhebungen über die Unterschichtsfamilie genügend belastendes Material hervorbringen werden, die seine Diagnose, d.h. seine Verurteilung erhärten.

Ausgeliefert: Der Beitrag der Heil- und Pflegeanstalt Hall zur Sterilisation von Maria S. …

In der Folge wendet sich die Gauselbstverwaltung der Reichstatthalterei Tirol-Vorarlberg, der das Gauerziehungsheim Schwaz untersteht, an das Gesundheitsamt Schwaz mit dem Ansuchen um Antragstellung zur Unfruchtbarmachung bei gleichzeitiger Weiterleitung an das zuständige Gesundheitsamt des Landrates Innsbruck. Sodann verfügt sie die Einweisung von Maria wegen des laufenden Antrags und zur „Entlastung des überbelegten Gauerziehungsheimes Schwaz“ bis zur endgültigen Entscheidung in die Heil- und Pflegeanstalt Hall, wo sie am 13. März 1942 eintrifft. Das Gaujugendamt Innsbruck wird angewiesen, „in diskreter Form die Eltern von der Verlegung der Minderjährigen in die Heilanstalt zu unterrichten, jedoch über den schwebenden Antrag auf Unfruchtbarmachung nichts verlauten zu lassen.“

Einen Monat später übermittelt das Jugendamt des Landrates Innsbruck der Leitung der Heil- und Pflegeanstalt Hall den Akt des Mädchens mit der Bitte, die endgültige Antragstellung und Ausarbeitung für die beabsichtigte Sterilisation in diagnostischer Hinsicht vorzunehmen. Einige Tage später informiert die Anstalt das Städtische Jugendamt beim Oberbürgermeister Innsbruck, dass sie vom Gesundheitsamt beim Landrat Innsbruck die Weisung erhalten habe, das Sterilisationsverfahren einzuleiten. Die Mutter sei gesetzlich nicht berechtigt, das Verfahren zu beantragen, wohl aber das Jugendamt des Geburtsortes der zu Sterilisierenden. Die Anstalt in Hall, die unter der Leitung von Primar Ernst Klebelsberg steht, erfüllt pflichteifrig seine Funktion in der nationalsozialistischen Maschinerie. Da nach sechs Wochen noch keine Reaktion vom Städtischen Jugendamt Innsbrucks vorliegt, urgiert sie die dringliche Behandlung des Aktes. Am 9. November 1942 kann Hall dem Reichsstatthalter in Tirol-Vorarlberg den fertig gestellten Antrag auf Unfruchtbarmachung zur Zustimmung vorlegen.

Die Heil- und Pflegeanstalt Hall bereitet für das Erbgesundheitsgericht eine Darstellung vor, die sich im Wesentlichen auf das Gutachten Stumpfls sowie auf Polizei- und Gerichtsberichte stützt. Zwar ist die „Erbkrankverdächtige“, wie Maria genannt wird, in der Hilfsschule als „braves, gutmütiges, im allgemeinen stilles Kind“ beschrieben, das Haller Gutachten unterstreicht aber, dass die Betragensnote nur Gut war. In der Anstalt führe sie sich klaglos auf und arbeite zwar fleißig, sie zeige aber ein „übertrieben backfischartiges Wesen“. Generell falle Maria „höchstens durch ihr kindisch übermütiges, etwas läppisches Wesen und ihre Sucht, möglichst in die Nähe männlicher Personen zu kommen auf. Intellektuell findet sich ein Schwachsinn geringen Grades“. Auffällig sei nur „die körperliche und sexuelle Frühreife“. Da der Gutachter in Hall sie am 25. August 1942 als „debile Psychopathin“ bezeichnet, aus den Akten aber keine erbliche Belastung entnehmen kann, baut er bereits mit Hilfe einer Ferndiagnose vor: „(…) wohl aber sind beide Eltern psychopathische Persönlichkeiten.“ Im Schlussbericht zweieinhalb Monate später kann er sich auf die Sippentafel des Gesundheitsamtes Innsbruck stützen und daraus die notwendige erbliche Belastung konstruieren. Vater und Mutter scheinen als Trinker auf, der Vater befand sich 1920 einmal in der Innsbrucker Nervenklinik und ein Bruder der Mutter war 1907 an einer spezifischen Form der Tuberkulose (Miliartuberkulose) gestorben, als Krankheitsbild wurde damals Hebephrenie („Pubertätsschizophrenie“) angegeben. Die endgültige Diagnose für Maria lautet daher: „Angeborener Schwachsinn mäßigen Grades. Psychopathische Minderwertigkeit.“ Eine Ursache für den behaupteten Schwachsinn, die außerhalb des Genetischen liegt, wird dezidiert ausgeschlossen.

Auf Basis dieses Gutachtens der Heil- und Pflegeanstalt Hall mit Querverweis auf Stumpfls Diagnose ordnet das Erbgesundheitsgericht Innsbruck, vor dem Maria persönlich erscheinen muss, die Unfruchtbarmachung an: „Das Ergebnis der Intelligenzprüfung ist unterdurchschnittlich, besonders im Zusammenhang mit den Schulleistungen und vor allem der Lebensbewährung. (…) Da nach dem Stande der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, daß Nachkommen der Maria (…) an schweren Erbschäden leiden würden, war die Unfruchtbarmachung geboten.“

Am 16. Februar 1943 wird das Urteil rechtskräftig und Maria aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen in der Universitätsfrauenklinik Innsbruck sterilisieren zu lassen. Mit gerade 18 Jahren muss sie diesen verheerenden Eingriff über sich ergehen lassen. Doch wird sie auch ihrer Freiheit beraubt. Ein halbes Jahr nach der Entlassung aus Hall erfolgt am 23. August 1943 ihre neuerliche Einlieferung und Verwahrung, da ihr Verhalten als sozial unangepasst gilt. Der pseudomedizinische Befund in Rückgriff auf alte Gutachten lautet: „Schwachsinn mäßigen Grades, pseudologistisch, sexuell haltlos, Prostituiertentyp.“ Erst zwei Jahre später, am 14. Juli 1945, genehmigt das Städtische Jugendamt Innsbruck als Vormund von Maria, die als billige Arbeitskraft in der Landwirtschaft der Anstalt von Hall schuften musste, diese in die Pflege und Erziehung der Mutter zu geben.

Erhält sie „groteskerweise eine Wiedergutmachungsrente“

 Für die nicht einmal Zwanzigjährige öffnen sich nach insgesamt mehr als drei Jahren Heimaufenthalts in Schwaz und Hall die Tore der Freiheit. Doch sie ist eine schwer traumatisierte Frau. Beruf hat sie keinen gelernt, Kinder kann sie keine mehr bekommen, Geld ist keines vorhanden und die Gesundheit schwer angeschlagen. Zur Führung eines bürgerlichen Lebens fehlt jegliche Voraussetzung. Maria geht mit der Mutter hausieren, arbeitet in der Gastronomie, kassiert Schläge von ihren Lebensgefährten und lebt schließlich in der Mentlgasse in einer Kellerwohnung. Einige Male verbringt sie meist wenige Tage an der Innsbrucker Nervenklinik: wegen einer Schmerzattacke in der rechten Gesichtshälfte, wegen einer akuten Gastroenteritis („Magen-Darm-Grippe“), wegen Selbstmordäußerungen, wegen psychogener Reaktionen und wegen eines Rauschzustandes.

Mit 40 Jahren wird Maria in die Frühpension geschickt, das Einkommen ist äußerst bescheiden trotz einer kleinen Fürsorgerente, die sie als Opfer des Nationalsozialismus erhält. Nicht verwunderlich spricht sie immer wieder einmal übermäßigem Alkoholgenuss zu und kommt wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt. Meist geht es um kleinere Raufereien und Diebstähle.

Über Auftrag des Landesgerichts erstellt Dr. Karl Hagenbuchner, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie an der Universitätsnervenklinik Innsbruck, 1969 ein neurologisch-psychologisches Gutachten über Maria, weil sie einen Rasierapparat und einen Geldbetrag entwendet bzw. nicht zurückgezahlt haben soll. Dieses Gutachten demonstriert, wie lange die Diskriminierung von Jenischen nach 1945 anhält. Es zeigt aber auch, wie sehr der Geist des Nationalsozialismus weiter lebt und weder das Jahr 1938 noch 1945 einen Bruch in der Psychiatrie darstellt. Die Psychiatrie als Wissenschaft ist selbst ein Vierteljahrhundert nach dem Krieg immer noch in einem beklagenswerten Zustand, auch in moralischer Hinsicht. Nicht nur personell gibt es keine Stunde Null, die Kontinuitäten wurden auch in der völlig unkritischen, ja selbstverständlichen Übernahme wissenschaftlich unhaltbarer, dafür umso rassistischerer Diagnosen sichtbar. Die Gutachten der NS-Zeit verlieren nach dem Krieg kaum an Gewicht und Gültigkeit und richteten bei denselben Menschen weiteres Unheil an, die bereits durch den NS-Terror zugrunde gerichtet wurden. Dr. Karl Hagenbuchner schreibt über seine Patientin Maria S., die 26 Jahre zuvor grundlos an seiner Klinik sterilisiert worden war und einen Horror vor Ärzten, Heimen, Anstalten und der Polizei hat:

 „In typischer Alkoholikermanier sitzen ihr die Tränen sehr locker, sie quillt über vor Selbstmitleid und Sentimentalität. Lügen scheint ihr in Fleisch und Blut übergegangen zu sein, sie biegt sich die Wahrheit zurecht, wie sie ihr am günstigsten erscheint, wobei sie teilweise selbst von der Richtigkeit ihrer Angaben überzeugt ist. (…) Sie ist servil und unterwürfig, wenn sie etwas erreichen will, hinterhältig und voll Bosheit, wenn sie glaubt, dass sie jemand ungerecht behandelt, so z.B. gegen eine Schwester auf der Station.“

Hagenbuchner diagnostiziert bei Maria, gestützt auf die NS-Gutachten aus Hall und jenes des Rassenbiologen Stumpfl, der auch nach dem Krieg als angesehenes Mitglied seiner Zunft in Amt und Würde steht, in altbewährtem Jargon:

„Asoziale Psychopathin mit pseudologistischen Zügen. (…) Aus jetzigem Befund und aus den zahlreichen Ergebnissen früherer Aufenthalte bei uns und in Hall kennen wir (…) die Untersuchte sehr genau. Es handelt sich bei ihr um eine Halbzigeunerin mit allen Eigenschaften, die man eben in schlechtem Sinne den Karnern und Zigeunern nachsagt, nämlich soziale Instabilität, soziale Unangepaßtheit, Unehrlichkeit und Arbeitsscheu, verbunden mit raffinierter Schläue. (…) Sie selbst ist schon in frühen Jahren als sexuell haltlose Person aufgefallen, Erziehungsversuche sind wirkungslos geblieben und so kam sie fast 5 Jahre lang in die Heilanstalt nach Hall und im Verlaufe des Aufenthaltes wurde sie auch im Zuge der damals gepflogenen Maßnahmen sterilisiert (wofür sie nunmehr groteskerweise eine Wiedergutmachungsrente erhält).“

Die kurzen Aufenthalte von Maria in der Innsbrucker Nervenklinik nach dem Krieg interpretiert er so: „Sie verstand es immer, dann krank zu sein, wenn dies gleichzeitig Vorteile gebracht hat, so in der Art alter Vaganten [Umherziehende, fahrendes Volk; H.S.], die ins Krankenhaus kommen, wenn die Wohnung zu kalt wird.“ Nach dem von ihm vorgenommenen Intelligenztest sei sie ungebildet, zudem auch verwahrlost. Im Widerspruch dazu bezeichnet er sie jedoch in einem anderen Abschnitt seines Gutachtens als „relativ gut gepflegt und sauber“. Da Hagenbuchner dem Gericht die Zurechnungsfähigkeit für die Straftat, derer Maria beschuldigt wird, nachweisen will, muss er geschickt argumentieren. Einerseits schildert er sie in Fortsetzung der alten Gutachten als asozial, psychopathisch und minderbemittelt. Andererseits ist es notwendig, sie als gerissen, bauernschlau und geistig noch ausreichend auf der Höhe zu diagnostizieren. Die Beurteilung Marias nach dem Hamburg-Wechsler-Intelligenztest fasst Hagenbuchner folgendermaßen zusammen: „Dementieller Abbau, wahrscheinlich aber schon vorher schwachsinnig gewesen.“ Zusammenfassend bezeichnet er sie jedoch nur als „leicht schwachsinnig“, „aber was erlaubt und verboten ist, weiß sie schon zu unterscheiden. Alles in allem eine triebhaft, vagantische, sozial haltlose psychopathische Persönlichkeit mit schlechter Prognose. Anhaltspunkte für Bewusstseinsstörungen, ein Anfallsleiden oder eine echte Geisteskrankheit fanden sich nicht. Die geistigen Schäden durch ihren Alkoholmißbrauch sind ebenfalls nicht so hochgradig, daß sie als Geistesschwäche zusätzlich ins Gewicht fallen würden.“ Die Zurechnungsfähigkeit bezüglich dem ihr vorgeworfenen Delikt sei daher „insgesamt etwas vermindert, aber keineswegs aufgehoben.“

Der Gutachter Hagenbuchner erscheint auch in anderer Hinsicht als zweifelhafter Psychiater. Einer seiner ehemaligen Studenten erinnert sich folgendermaßen in Dankbarkeit an ihn: „In seinen äußerst interessanten Lehrveranstaltungen, die ich von 1963 bis 1965 besuchen durfte, hat er uns 1965 eindrücklich vorgeführt, dass es in der Medizin in erster Linie nicht auf Wahrheit, sondern auf Wirksamkeit ankommt.“ Hagenbuchners naturwissenschaftlicher Sachverstand war jedenfalls nicht nur durch seine eigenen Vorurteile und jene seines Faches getrübt. Er versuchte sogar die Kosmobiologie, eine „moderne“ Form der Astrologie, für die Psychiatrie nutzbar zu machen. 1957 veröffentlichte er zwei Schriften über die Psychiatrie und Kosmobiologie. Der Untertitel von Band 1 lautet: Forderungen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Arzt und Kosmobiologen.

Maria scheint also generell das Pech gehabt zu haben, unter einem ungünstigen Stern geboren worden zu sein.

Literaturtipps

Lechner, Stefan: „Deshalb bitte ich, […] mir dieses Unglück nicht anzutun.“ NS-Zwangssterilisationen, in: Rolf Steininger/Sabine Pitscheider: Tirol und Vorarlberg in der NS-Zeit, Innsbruck 2002 (Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 19), S. 231-250.

Schreiber, Horst: Nationalsozialismus und Faschismus in Tirol und Südtirol. Opfer. Täter. Gegner, Innsbruck 2008 (Tiroler Studien zu Geschichte und Politik 8).

Sommerauer, Andrea/Franz Wassermann: Temporäres Denkmal. Prozesse der Erinnerung, Innsbruck-Wien-Bozen 2007 (Tiroler Studien zu Geschichte und Politik 7).