Todesurteil: Unproduktiv.

Erschienen mit Fußnoten im Gaismair-Jahrbuch 2008
Horst Schreiber

Zur Ermordung psychisch Kranker und Behinderter in Tirol

Welchen Wert ein Mensch besaß, hing im Nationalsozialismus von seinen „rassischen“ Eigenschaften und seiner Leistungsfähigkeit ab. Die Wurzeln dieses Denkens reichen bis in die Aufklärung zurück, als der Mensch und die Natur zum Gegenstand der Beobachtung und Erfassung, der Messung und der Bewertung nach den Prinzipien der Vernunft wurde. Ziel war die hinter der sichtbaren Welt verborgenen Gesetzmäßigkeiten zu entdecken, um die Gesellschaft und die Natur zu verbessern und zu veredeln. Alle Potentiale des Menschen sollten zur Entfaltung gebracht werden, damit jedeR Einzelne einen Beitrag für die Gesellschaft leisten konnte. Die Erfassung von Armen, Kranken und „Irren“ samt ihrer Unterbringung in neu geschaffenen Institutionen war einerseits noch den Ideen der Humanität geschuldet, andererseits mit der Durchsetzung der instrumentellen Vernunft der industriellen Produktionsweise dem Prinzip der Disziplinierung unterworfen. Arbeits- und Zuchthäuser ergänzten das Kontrollnetz um die weniger Leistungsfähigen, weniger Brauchbaren, Abweichenden und sich Verweigernden. Noch wurde Menschen nicht ihr Lebensrecht abgesprochen, doch ihr Wert wurde zunehmend mit ihrer Arbeitswilligkeit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitsleistung in Beziehung gesetzt.

Rassenhygiene und „Menschenökonomie“

Mit den Entdeckungen von Erbgesetzen bei Erbsen und anderen Pflanzen durch Gregor Mendel und des natürlichen Selektionsprinzips der Evolution durch Charles Darwin begann die Wissenschaft zunehmend die neuen Erkenntnisse von der Tier- und Pflanzenwelt auf die Menschen zu übertragen. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts etablierte sich die Eugenik, die als Erbgesundheitslehre bzw. unter der Begrifflichkeit der Rassenhygiene im deutschsprachigen Raum äußerst populär wurde. Lange vor der NS-Machtübernahme setzten sich Wissenschafter, Forschungsinstitutionen und schließlich praktisch alle politischen Lager mit der Frage auseinander, wie Menschen und damit die gesamte Gesellschaft durch die Kombination rassenhygienischer und medizinischer Maßnahmen biologisch verbessert werden könnten. Jahrzehntelang predigten die Biowissenschaften die Ungleichheit der Menschen sowie die Erblichkeit und Unabänderlichkeit von Unterschieden. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg war die Definition von Randgruppen als „Minderwertige“ geläufig. Befürchtungen, dass sich diese rasant vermehren würden, sodass es in Folge zu einer Degeneration des Volkes käme, wurden auf breiter Basis heftig diskutiert. Lösungsstrategien wie die Sterilisierung entwickelten sich rasch zum Hauptanwendungsgebiet der Eugenik. Wesentlicher Impulsgeber und Vorreiter waren seit Ende des 19. Jahrhunderts die Schweiz und die USA, wo bereits 1907 im Bundesstaat Indiana Zwangssterilisierungen eingeführt wurden und bis Anfang der 1930er-Jahre die Mehrheit der US-Bundesstaaten solche Praktiken gegenüber Kriminellen, „Schwachsinnigen“ und Menschen, die einen als unsittlich und asozial erachteten Lebenswandel führten, auf gesetzlicher Basis anwandten.

1920 schlugen mit dem Psychiater Alfred Hoche und dem Juristen Karl Binding zwei renommierte Fachgelehrte in ihrer in Deutschland sehr einflussreichen Schrift „Die Freigabe der  Vernichtung unwerten Lebens“ die Tötung behinderter AnstaltspatientInnen vor. Ihrer Argumentation nach hing der Wert eines Lebens von dessen Wert für die Gesellschaft ab. Unheilbar „Blödsinnige“ entzögen durch unnötigen Ressourcenverbrauch dem nationalen Vermögen Kapital zu unproduktiven Zwecken. Bei ihnen handle es sich lediglich um „Ballastexistenzen“, deren Tötung die wissenschaftliche Forschung fördere. Hoche lieferte zudem eine Vielzahl an Definitionen „lebensunwerten Lebens“.

Auch Ökonomen wie Rudolf Goldscheid, der der österreichischen Sozialdemokratie nahe stand, trugen ihren Teil dazu bei, dass eugenische Prävention eingefordert wurde. Goldscheid entwickelte mit der Herausgabe seines Hauptwerkes 1911 eine Theorie der „Menschenökonomie“, der zufolge die Produktion von Menschen nach wissenschaftlichen Kriterien unter staatlicher Leitung und Kontrolle erfolgen müsse. Er sah in unproduktiven Menschen – Leidenden und Sterbenden – einen Verlustposten, der die Gesamtertragslage negativ beeinflusste. Menschliches Leben musste also zunehmend nützlich sein. Diese Sichtweise legitimierte eugenische Lösungsstrategien gegen „Erbkranke“ und „Asoziale“ sowie den Ruf nach Senkung der Kosten für Arme und Kranke. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung wurde in der Diskussion um die Sozialpolitik bestimmender Faktor.

Nationalsozialistische Rassenvision: die perfekte deutsche „Volksgemeinschaft“

Im Mittelpunkt der NS-Rassenvision stand ein rassisch homogenes Volk. Aus dem angestrebten physisch und geistig gesunden „Volkskörper“ sollten die „schadhaften Elemente ausgeschieden“ werden. Für die entsprechende „Sonderbehandlung“ sorgte die Wissenschaft, die die „Schädlichen“ nach erbbiologischen Gesichtspunkten und mit utilitaristischen Argumentationsmustern identifizierte und definierte. Solange es noch eine demokratische Gesellschaft und einander konkurrierende Forschungsansätze gegeben hatte, waren dem eugenischen Rassismus Grenzen gesetzt. Erst der totalitäre, von jeglicher Kontrolle losgelöste NS-Staat konnte mit Hilfe eines wohl organisierten bürokratischen Apparates und aufstiegsorientierter, williger Akademiker, denen bei ihren Forschungen freie Hand gegeben wurde, der lange vor der NS-Zeit diskutierten „Ausmerzung“ der Kranken, Schwachen, Behinderten und „Minderwertigen“ zum Durchbruch verhelfen. Für die NS-Behörden wucherten sie wie Krebsgeschwüre im „gesunden Volkskörper“ und vermehrten sich anstelle der Starken und „Wertvollen“, sodass der „Volkstod“ drohen würde. Da diese Gruppen aufgrund genetischer Ursachen als nicht besserungsfähig eingestuft wurden, war jede Reform und jeder Integrationsversuch aus NS-Sicht vergeblich. Bestimmte „Defekte“ konnten nach dieser Denkweise nicht geheilt werden. Übrig blieben also nur mehr Strategien der Entfernung – von der Ausgrenzung über die Vertreibung bis hin zum Massenmord „unwerten Lebens“ in all seinen Ausformungen –, durchgeführt mittels einer bürokratisch-wissenschaftlich-technischen Planung unter Federführung von Experten und Fachleuten. Stör- und Kostenfaktoren waren um des höheren Zieles willen zu beseitigen. Voran leuchtete der Zukunftsentwurf einer harmonischen und perfekten deutschen „Volksgemeinschaft“.

NS-Euthanasie: Die Ermordung psychisch Kranker und Behinderter

Gleich nach seiner Machtübernahme in Deutschland beschloss das NS-Regime im Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Rund 400.000 Menschen wurden auf dieser Grundlage im Großdeutschen Reich zwangssterilisiert, drei Viertel davon bis zum Ausbruch des Krieges. Als nächster Schritt erfolgte eine Radikalisierung von der Ausgrenzung hin zum systematischen Massenmord. Die erste Gruppe, die der Vernichtung anheim fallen sollte, waren psychisch Kranke und Behinderte. Ihre Ermordung galt als Präventivmedizin und chirurgische Maßnahme. Das Selektionskriterium waren bestimmte Krankheitsbilder: Als „erbkrank“ galten Menschen mit Epilepsie, Schizophrenie, erblich bedingter Blindheit, Taubheit und schwerer körperlicher Missbildung, „Schwachsinnige“, schwere AlkoholikerInnen, später auch TBC-Kranke.

Das Leben der betroffenen Kranken wurde als „lebensunwert“ bezeichnet, ihre Tötung als Erlösung von einem qualvollen irdischen Dasein. Ein nicht zufällig auf den Kriegsbeginn mit 1. September 1939 datiertes formloses Schreiben Hitlers ermächtigte einen ausgewählten Ärztekreis, „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes den Gnadentod“ zu gewähren. Für Hitler war der Krieg der geeignete Zeitpunkt zum Schlag gegen kranke Menschen auszuholen, da in solchen Zeiten „der Wert des Menschenlebens ohnehin minder schwer wiegt“.

Vom Wert des Menschen

Zur Durchführung der Massenmorde bedurfte es des Aufbaues eines Erfassungs- und Selektionsapparates, also einer modernen Bürokratie. Die Planungszentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4, gab dem NS-Euthanasieprogramm den Decknamen „T4“. Durch den Aufbau staatlicher Gesundheitsämter und dem Zusammenspiel der Gaubehörden und kommunalen Verwaltungen wurden die Voraussetzungen für die Vernichtungsaktion geschaffen. Die ideologischen Vorstellungen der Rassenreinheit mit der Züchtung wertvoller, leistungsfähiger Menschen durch gezielte wissenschaftliche Steuerung der Fortpflanzung samt der „Ausmerzung“ aller „Erbkranken“ bildeten dafür die Basis. Doch neben dem rassischen Wert stellte das Kriterium der Arbeitsfähigkeit und Produktivität das eigentliche Auswahlkriterium zur „Verschrottung“ von Menschen dar, die als „Ballastexistenzen“ angesehen wurden. Entscheidend war letztendlich der ökonomische Menschenwert, der über Leben und Tod der psychisch Kranken und Behinderten entschied. Dazu kam, dass gerade in Kriegszeiten Kosten bei der öffentlichen Fürsorge sowie den Heil- und Pflegeanstalten eingespart werden sollten, etwa zur Schaffung von Lazarettraum, zur Freistellung von Ärzten und Pflegepersonal und zur Reduktion des Verpflegungsaufwandes. Nicht zufällig begann die Massentötung psychisch Kranker und Behinderter 1939 mit der so genannten „Kindereuthanasie“, bei der mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche aufgrund von Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten in eigens dafür gegründeten Kinderfachabteilungen umgebracht wurden. Dass dabei die Wissenschafter die Gelegenheit bekamen, die Ermordeten für ihre Forschung und Humanexperimente zu verwerten, ist typisch für die Menschenökonomisierung während des Nationalsozialismus. SS-Oberführer Viktor Brack, einer der Hauptverantwortlichen der NS-Euthanasie-Aktion „T4“, die nicht nur Erwachsene, sondern ebenfalls Jugendliche und Kinder umfasste, sagte vor dem Nürnberger Gerichtshof 1946 aus, dass der Zweck dieser Massenmorde für Hitler letzten Endes darin bestanden habe,

„jene Leute auszumerzen, die (…) für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen mehr waren. Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen und Hitler war der Ansicht, dass durch die Vernichtung dieser so genannten nutzlosen Esser die Möglichkeit gegeben wäre, weitere Ärzte, Pfleger, Pflegerinnen und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der Wehrmacht freizumachen.“

Die Aufwendungen für die InsassInnen von Heil- und Pflegeanstalten waren bereits vor 1939 auf das Existenzminimum gesenkt worden. In Deutschland ging die Anzahl der FürsorgeempfängerInnen von Ende 1938 bis Ende 1939 um fast eine Viertelmillion zurück. Der logische nächste Schritt musste dann der Angriff auf ihr Lebensrecht sein. Nicht nur Ökonomen, auch führende Statistiker ereiferten sich, die Einsparungspotentiale bei „überzähligen“ Menschen wissenschaftlich zu belegen. Friedrich Zahn, Präsident der „Deutschen Statistischen Gesellschaft“, stellte 1934 fest: „Der einzige Wert des Menschen, welcher unmittelbar Gegenstand der Statistik sein kann, ist sein Wirtschaftswert. In der Geldwirtschaft ist dies der Geldwert der menschlichen Arbeitskraft.“ Wieder einmal wurde die Versicherungswirtschaft herangezogen, um die Menschen in ihren „Kostenwert“ und „Ertragswert“ einzuteilen. Unter Abziehung der Kosten vom Ertrag ergab sich der „Nettoertragswert“, also „das lebende Menschenkapital“. Der Nationalsozialismus versuchte dieses Problem des Vorhandenseins von Menschen, deren „Ertragswert“ sank oder gegen Null tendierte, auf seine Weise zu lösen. Die Statistiker lieferten das dementsprechende Zahlenmaterial zur Trennung der Produktiven von den Unproduktiven, deren Leistungsbilanz ständig rote Zahlen aufwies. Mit welchem Propagandaaufwand dieses Denken in die Gesellschaft getragen wurde, belegt folgendes Rechenbeispiel aus dem Mathematikunterricht:

„Der jährliche Aufwand des Staates für einen Geisteskranken beträgt im Durchschnitt 766 RM; ein Tauber oder Blinder kostet 615 RM, ein Krüppel 600 RM. In geschlossenen Anstalten werden auf Staatskosten versorgt: 167.000 Geisteskranke, 8.300 Taube und Blinde, 20.600 Krüppel. Wieviel Mill. RM kosten diese Gebrechlichen jährlich? Wieviele erbgesunde Familien könnten bei 60 RM durchschnittlicher Monatsmiete für diese Summe untergebracht werden…?“

Dazu stellen Götz Aly und Karl-Heinz Roth generell fest:

„Die Reduktion von Menschen zu Punkten einer Kosten- oder Leistungskurve, zum schraffierten Segment eines statistischen Balkens, zum Faktor einer Kosten-Nutzen-Bilanz war zum Bestandteil des Schulunterrichts geworden. (…) Die Berechnung des Nettoertragswerts eines Menschen im Stile Friedrich Zahns führte dazu, daß Töten – statistisch gesehen – zur Leistung wurde, denn der lebendige Mensch, der eine negative Leistungsbilanz aufwies, verursachte tote Kosten.“

Die Durchführung der Aktion „T4“

NS-Euthanasie bedeutete zunächst in erster Linie die Sichtung von Heil- und Pflegeanstalten, Versorgungshäusern und Institutionen, in denen psychisch Kranke und Behinderte versorgt wurden, um sie mit Hilfe einer ausgeklügelten Organisation zentral in sechs von Heil- in Tötungsanstalten umfunktionierten Orten mit Gas zu ermorden. Das Ganze lief nach einem standardisierten Verfahren ab, das für Effizienz und Sparsamkeit sorgen sollte. Die LeiterInnen der Heil- und Pflegeanstalten erhielten Frage- und Meldebögen, in welchen die Daten der PatientInnen erfasst und nach Berlin geschickt wurden. In der „T4“-Zentrale erfolgte entsprechend den Meldungen die Entscheidung, was mit den Menschen geschehen sollte – meist ohne sie je zu Gesicht bekommen zu haben. Tötungsgefahr bestand bei PatientInnen mit längerer Aufenthaltsdauer und bestimmten Krankheiten, vor allem aber bei Arbeitsunfähigkeit, unterstellter Arbeitsunwilligkeit und unangepasstem Verhalten. Die Anstalten erhielten schließlich von Berlin eine Liste jener Kranken, die in eine der sechs Tötungsanstalten abtransportiert werden sollten.

Wer noch im letzten Moment in den Kreis der Produktiven aufgenommen wurde, hatte eine Überlebenschance. So erwirkte Primar Ernst Klebelsberg, Leiter der Heil- und Pflegeanstalt Hall in Tirol, beim Tiroler Gauleiter die Streichung von Menschen von der Todesliste, wenn er sie als arbeitsfähig einstufte und nicht als „geistig Tote“. Der Ermessensspielraum vor Ort war groß, die Lebensrettung stets verbunden mit der zumindest indirekten Mitwirkung bei der Auswahl der Todgeweihten. Vor diesem Dilemma standen auch geistliche Schwestern wie Erharda Hendlmaier, die das St. Josef-Institut in Mils bei Hall in Tirol führte, von wo aus 68 PatientInnen abgeholt und getötet wurden. Beim Prozess gegen Dr. Hans Czermak, Leiter der Abteilung III („Volkspflege“) der Reichsstatthalterei Tirol-Vorarlberg, sagte sie nach dem Krieg als Zeugin aus. Dabei kam einerseits zum Ausdruck, wie stark das Arbeitsethos ihr Denken und Handeln prägte, andererseits zeigen die Widersprüche in ihrer Aussage die Problematik der Mitwirkung bei der Auswahl der PatientInnen für den Abtransport in den Tod auf, auch wenn sie in der Absicht geschah, Schutzbefohlene von der Liste streichen zu können:

„Einen Kranken hatten wir, er hiess mit dem Vornamen Herbert, der hat einfach nichts getan und daher konnten wir ihn auch nicht als Arbeitenden angeben. Wenn ich ihn um die Post schickte, tat er es einfach nicht. Er sass immer in der Sonne und tat nichts. Er ist dann, als es zum Abtransport kam, davon gelaufen, weil er um sein Schicksal wusste. Um einen Irren hat es sich in diesem Fall nicht gehandelt.“

Auf die Frage des Vorsitzenden, warum sie nicht versucht habe, ihn von der Mordaktion auszunehmen, antwortete sie:

„Unsere Auswahl war getroffen. Diejenigen, die abgingen, waren alle schwer geistig belastet. (…) Richtlinien hat uns niemand gegeben. Wir hielten uns nach den Formularien. Wenn jemand kleine Arbeiten machen konnte, hat dies zur Herausnahme genügt. Einstudiert, um zu ermessen, ob eine Geisteskrankheit heilbar oder nicht heilbar sei, sind wir nicht worden, wir urteilten nach menschlichem Ermessen. Wir brauchten die Leute zum Aufrechterhalten des Anstaltbetriebes. Zurückbehalten sind diejenigen worden, die etwas leisten konnten. Die Auswahl ist nicht vom Gesichtspunkt der Nützlichkeit für die Anstalt getroffen worden.“

Der Ablauf in den Mordzentren nach Ankunft der PatientInnen war derart gestaltet, dass ein effizientes Vorgehen gewährleistet war. Dennoch merkten immer wieder einzelne Kranke, dass sie getötet werden sollten. Der Massenmord an psychisch Kranken und Behinderten war fabrikmäßig organisiert, dennoch war der Vorgang nicht anonym in dem Sinne, dass die Zahl der DirekttäterInnen klein gewesen wäre.

In den NS-Euthanasieanstalten kam Gas zur Tötung zum Einsatz, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Menschen mit geringen Kosten umbringen zu können. Die persönlichen Habseligkeiten der Ermordeten wurden unter dem Vorwand der Seuchengefahr einbehalten. Die Ökonomisierung machte auch vor den Leichen nicht Halt. So wie bei den jüdischen Opfern in den Konzentrations- und Vernichtungslagern wurde auch den Euthanasieopfern goldhaltiger Zahnersatz ausgebrochen. Die Verwertung der Leichen ging so weit, dass einzelne Organe für anatomische Zwecke und die Forschung Verwendung fanden. Jedenfalls verarbeiteten Mordzentren wie Schloss Hartheim bei Linz in einem arbeitsteiligen Prozess lebendige Menschen in weniger als 24 Stunden zu Asche.

Ein 39 Seiten umfassendes Heft – nach dem Fundort „Hartheimer Statistik“ genannt – versuchte zum vermutlichen Zweck des Nachweises des hohen Nutzens der „T4“-Mordaktion über den Zeitraum von 1940/41 eine statistische Bilanz für die sechs Tötungsanstalten zu stellen. Der Verfasser fragte sich: „Was ist bisher in den einzelnen Anstalten geleistet bzw. desinfiziert worden?“ Die Antwort: „Bis zum 1. September 1941 wurden desinfiziert: Personen: 70.273.“ Den Vorteil der „Desinfektionen“ rechnete er in umfangreichen Zahlenkolonnen, wenn auch fehlerhaft, penibel aus. Auf diese Weise wollte er den wirtschaftlichen Erfolg durch Einsparungen bei Wohnraum, Bekleidung, Essen usw. belegen. Nach seiner Hochrechnung ersparte sich der Staat innerhalb von 10 Jahren 885,5 Millionen RM – und dies noch ohne Berücksichtigung der jährlichen Verzinsung.

Beendigung der Aktion „T4“

Die NS-Euthanasie blieb nicht geheim. Vor allem in den Kleinstädten, Dörfern und in den Kirchen regte sich Widerstand. Nicht die ideologische Einstellung, sondern die Beziehung zum Opfer entschied über Zustimmung, Gleichgültigkeit oder Ablehnung. In seinen Predigten verurteilte der Bischof von Münster, Clemens August von Galen, die schrecklichen Vorgänge und sprach offen von der Ermordung Unschuldiger, die nur wegen ihrer Unfähigkeit zu arbeiten getötet würden:

„(…) hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern. Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen. Aber haben sie damit das Recht auf das Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur solange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden? (…) Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten, und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft, (…) dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“

Die zunehmende Unruhe in einem kleinen Teil der Bevölkerung gepaart mit dem kirchlichen Einfluss trug dazu bei, dass Ende August 1941 die Aktion „T4“ aufgrund eines Befehls von Adolf Hitler eingestellt wurde. Allerdings ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass ein großer Teil dieser Vernichtungsarbeit bereits abgeschlossen war und das Know-how des Tötungspersonals anderweitig benötigt wurde: beim Aufbau der Vernichtungslager im Osten für die Tötung der Jüdinnen und Juden im polnischen Generalgouvernement („Aktion Reinhard“). Die Erkenntnisse bei der Durchführung der NS-Euthanasie dienten als Modell für die „Endlösung der Judenfrage“, d.h. für die fabrikmäßigen Massenmorde am europäischen Judentum in zentralen Tötungsstätten mit Gas unter genereller Anwendung des organisatorischen und technischen Verfahrens der Aktion „T4“ – nur dass der Tötungsvorgang noch optimiert wurde. Die NS-Euthanasie hatte gezeigt, dass der Massenmord technisch möglich war, dass normale Männer und Frauen bereit waren, Unschuldige zu töten, und dass die Bürokratie nicht nur mitmachen würde, sondern eine leistungsfähige und innovative Unterstützung darstellte.

Das Morden geht weiter

Der Mord an psychisch Kranken und Behinderter ging trotz der offiziellen Einstellung der Aktion „T4“ weiter. Die Tötungen spielten sich aber vor allem dezentral in den Heil- und Pflegeanstalten als Teil der Anstaltsroutine selbst ab. Die Mittel waren nun absichtlich falsche Medikamentendosierung, Todesspritzen und Verhungernlassen. Drei der sechs Tötungsanstalten der NS-Euthanasie wurden nicht geschlossen, um in ihnen arbeitsunfähige KZ-Häftlinge töten zu können (Aktion „14 f 13“). Schloss Hartheim war das einzige dieser Mordzentren, das bis Dezember 1944 in Betrieb war. Dort wurden schließlich auch psychisch kranke „Ostarbeiter“ vergast, die in den Augen der Nazis nicht mehr verwendungsfähig waren. Vermutlich dürften nach 1941 mehr Menschen umgekommen sein als in der ersten Phase der NS-Euthanasie.

Literatur

Schreiber, Horst: Der Wert des Menschen im Nationalsozialismus, in: Andreas Exenberger, Josef Nussbaumer (Hg.): Von Menschenhandel und Menschenpreisen, Innsbruck 2007 (in Druck).

Sommerauer, Andrea, Wassermann, Franz: Temporäres Denkmal – Prozesse der Erinnerung, Innsbruck-Wien-Bozen 2008 (Tiroler Studien zu Geschichte und Politik 7).